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Grüne Versicherungskarte

Der Begriff Grüne Versicherungskarte wird kurz und knapp erklärt.

Früher bei nahezu jeder Autoreise ins Ausland erforderlich ist die Grüne Karte heute in der Regel nur noch bei der Einreise in die Länder Osteuropas notwendig, nicht jedoch bei Reisen nach Ungarn, in die Slowakei und nach Tschechien. Sie bescheinigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Gastlandes. Eine Kasko- und Insassenunfallversicherung ist dabei aber nicht enthalten.

In der Karte eingetragen sind die wichtigsten Daten rund um das Fahrzeug, seinen Inhaber und den Versicherungsschutz. Außerdem gibt sie Hilfe bei der Abwicklung im Ausland, verweist an die entsprechende Stelle.

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