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Reiserücktrittsversicherung

Der Begriff Reiserücktrittsversicherung wird kurz und knapp erklärt.

Eine Reiserücktrittsversicherung, sofern rechtzeitig abgeschlossen, tritt dann ein, wenn ein unerwarteter oder wichtiger Grund sie von Ihrer Reise abhält. Auch wenn Sie Ihre Reise durch ein unabwendbares und unvorhersehbares Ereignis abbrechen müssen, sind Sie durch diese Versicherung vor materiellem Verlust geschützt. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die durch den Reiseveranstalter in Rechnung gestellten Stornogebühren. Je nach Zeitpunkt, an dem Sie zurücktreten kann diese Gebühr bis zu 100 Prozent betragen.

Versicherungsfälle können u. a. Unfall, schwere Erkrankung, Todesfälle oder Arbeitslosigkeit sein. Allerdings empfiehlt es sich, die Bestimmungen der Versicherungen sehr genau zu studieren, um im Ernstfall nicht ohne Hilfe dazustehen.

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